von Raven Media | Michael Bachner
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Videografie, Fotografie, Webdesign sowie weitere Agenturdienstleistungen, die zwischen Raven Media | Michael Bachner (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Annahme eines Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt kreative Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Videos, Fotografien, Webdesigns, Corporate Designs und verwandte Medienleistungen. Der konkrete Leistungsumfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer bleibt Urheber der von ihm erstellten Werke. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Nutzungsrechte für Privatkunden (insb. Hochzeiten):
Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Privatkunden ein einfaches, nicht-kommerzielles Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werken. Dies umfasst die private Nutzung, Vervielfältigung und Vorführung sowie das Teilen in privaten sozialen Netzwerken, sofern der Auftragnehmer dabei als Urheber genannt und verlinkt wird. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbung, Unternehmensauftritte oder Marketingmaßnahmen) ist ausgeschlossen.
(3) Nutzungsrechte für Geschäftskunden (B2B):
Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Geschäftskunden ein einfaches Nutzungsrecht, das auf den im Vertrag oder Angebot festgelegten Zweck beschränkt ist. Kommerzielle Nutzungsrechte (z. B. für Social-Media-Marketing, Werbekampagnen, TV oder Exklusivrechte) werden ausschließlich individuell und schriftlich im Vertrag geregelt. Ohne eine solche Vereinbarung verbleibt es bei den einfachen Nutzungsrechten.
(4) Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke (z. B. Videos, Fotos, Designs) sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen sowie in Print- und Online-Medien als Referenz. Wünscht der Auftraggeber eine Einschränkung dieser Referenznutzung, ist dies ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
4. Musiklizenzen
Für die Erstellung von Videos wird ausschließlich Musik verwendet, für die eine rechtmäßige Nutzung sichergestellt ist. Hierbei kommen entweder lizenzfreie Werke von seriösen Plattformen oder KI-generierte Musikstücke von SUNO.com zum Einsatz, bei denen der Auftragnehmer die kommerziellen Nutzungsrechte besitzt und als Rechteinhaber gilt.
Die entsprechenden Nutzungsrechte an der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Musik werden im Umfang des jeweiligen Projektes auf den Auftraggeber übertragen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4a. Einsatz von KI-gestützten Verfahren
Wir weisen darauf hin, dass bei der Erbringung unserer Leistungen in verschiedenen Arbeitsschritten auch KI-gestützte Systeme und Softwarefunktionen eingesetzt werden können. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
• Bild- und Videobearbeitung (z. B. Retusche, Maskierungen, Farbkorrekturen, Effekte, Rauschreduzierung, Stabilisierung)
• Musik- und Audioproduktion (z. B. Erstellung oder Bearbeitung von Musiksequenzen)
• Webdesign, Layout und Programmierung
• Erstellung von Storyboards, Konzepten und Präsentationen
• Texterstellung und redaktionelle Unterstützung (z. B. Social Media, Webseiteninhalte)
• Sprachverarbeitung (z. B. automatische Untertitelung, Transkription, Übersetzungshilfen)
• Projektmanagement und Organisation (z. B. KI-gestützte Terminplanung, Dokumentenzusammenfassungen)
• Nutzung von Cloud- und Plattformdiensten, die standardmäßig KI-Funktionen enthalten
Der Einsatz dieser Technologien erfolgt stets unterstützend. Sämtliche Ergebnisse werden durch uns überprüft und, soweit erforderlich, angepasst.
Die Nutzung von KI erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem EU AI Act. Inhalte, die vollständig oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden, werden von uns transparent kenntlich gemacht.
5. Leistungserbringung und künstlerischer Gestaltungsspielraum
(1) Der Auftragnehmer begleitet die Hochzeit gemäß der gebuchten Reportagezeit. Die gebuchte Zeit ist fortlaufend. Abweichende Absprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung verbunden sein.
(2) Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Motive sowie bei der technischen und künstlerischen Gestaltung der Aufnahmen freie Hand. Die Bildauffassung und Bearbeitung liegen im ausschließlichen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die Gäste zu fotografieren. Eine Garantie hierfür kann jedoch nicht übernommen werden.
(4) Der Auftragnehmer beachtet das Hausrecht am jeweiligen Veranstaltungsort.
(5) Eine Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Hochzeitspaares)
(1) Das Hochzeitspaar stellt sicher, dass alle an der Veranstaltung beteiligten Personen (z. B. Gäste, Trauredner, Geistliche) mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen einverstanden sind. Das Hochzeitspaar stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten beruhen.
(2) Das Hochzeitspaar ist für die Einholung des Einverständnisses des jeweiligen Eigentümers/Betreibers zur Fotografie/Videografie am Veranstaltungsort (Kirche, Hotel, etc.) verantwortlich.
(3) Das Hochzeitspaar stellt sicher, dass der Auftragnehmer während der Veranstaltung Zugang zu den jeweiligen Räumlichkeiten hat.
(4) Das Hochzeitspaar sorgt für eine angemessene Verpflegung und eine Sitzgelegenheit für den Auftragnehmer.
7. Vergütung und Fälligkeit (Hochzeiten)
(1) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 500 € innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten. Die Buchung gilt erst mit dem vollständigen Eingang der Anzahlung als verbindlich.
(2) Die Restzahlung der vereinbarten Vergütung ist bis 7 Tage nach dem Hochzeitstermin fällig.
(3) Auf Wunsch kann die Hochzeitsreportage am Hochzeitstag um einzelne Stunden verlängert werden. Hierbei erhöht sich das Honorar um 400 € pro angefangene Stunde. Dies bedarf keiner schriftlichen Bestätigung und kann mündlich vereinbart werden.
8. Auslagen (Hochzeiten)
(1) Für die Anfahrt mit dem PKW werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer ab 50 km Entfernung vom Standort des Auftragnehmers (72793 Pfullingen) abgerechnet.
(2) Bei einer Anreise über 100 km, einer Fahrzeit von über 1,5 Stunden oder bei Anreise am Vortag übernimmt das Hochzeitspaar die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel der Mittelklasse.
9. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung und Abnahme fällig. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.
10. Lieferung und Abnahme
(1) Die Lieferung der fertigen Werke erfolgt in der Regel digital, z. B. per Download-Link.
(2) Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Ohne Mängelrüge innerhalb dieser Frist gilt das Werk als abgenommen. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
11. Kündigung und Stornierung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, werden folgende Kosten fällig:
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % der Auftragssumme
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80 % der Auftragssumme
Bereits erbrachte Teilleistungen werden in jedem Fall vollständig berechnet.
(3) Bei Hochzeitsreportagen wird im Falle einer Stornierung durch das Hochzeitspaar die geleistete Anzahlung einbehalten. Eine Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. staatliche Regelungen) ist ohne Mehrkosten möglich, sofern der Alternativtermin nicht mit bereits bestehenden Buchungen des Auftragnehmers kollidiert. Andernfalls verbleiben 25 % der Anzahlung zur Abdeckung von Vorleistungen beim Auftragnehmer.
12. Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für technische Störungen, Datenverluste oder Verzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen, ist ausgeschlossen.
(2) Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Werke durch den Auftraggeber (z. B. im Hinblick auf Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter) wird nicht übernommen, sofern der Auftragnehmer hierüber nicht ausdrücklich beraten hat.
(3) Bei Hochzeitsreportagen wird der Auftragnehmer im Falle einer Verhinderung durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) von seiner Leistungspflicht befreit. Das Hochzeitspaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen, die über die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung hinausgehen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar auf www.ravenmedia-bachner.de/impressum
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Pfullingen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Raven Media –
Filmproduktion und Videomarketing
Michael Bachner
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